Post by Tobias CrefeldSo rein historisch interessieren würde mich mal,
zu erfahren, wie das damals staatlicherseits mit
dem Motorbetrieb im Küstenbereich war. Ob es
da auch Varianten mit dem R-Zusatz gab oder wie
oder was.
1.
Der amtliche (grüne) Motorboot-Führerschein ist 1967
eingeführt worden. Er wurde ausgestellt vom DMYV
(Deutscher Motoryachtverband e.V.) im Auftrage des
Bundesministers für Verkehr. Der Text:
| [XYZ] ist berechtigt, ein Motorsportfahrzeug auf den
| Seeschiffahrtstraßen und den Küstengewässern im Sinne
| des § 1 der Motorbootführerscheinverordnung vom 17.
| Januar 1967 (Bundesgesetzblatt II S. 731) zu führen.
Das ganze dreisprachig mit Bundesadler, Paßbild und PiPaPo.
2.
Für Segler gab es sowas offenbar noch nicht. In einem wenig
später erneuerten C-Schein des DSV steht nur der Zusatz:
| Alle Behörden, Dienststellen und Vertreter sonstiger
| öffentlicher und privater Einrichtungen werden gebeten,
| dem Inhaber dieses Führerscheins bei der Ausübung
| seines Sports Unterstützung und Hilfe zu gewähren.
3.
Ebenfalls etwa gleichzeitig konnte man an den deutschen
Seefahrtschulen nach theoretischer Prüfung Sportschiffer-
Zeugnisse erwerben. Deren Text:
| Herr [XYZ] hat die Prüfung zum Sporthochseeschiffer
| nach der Bekanntmachung des Herrn Reichsverkehrs-
| ministers vom 6. Juni 1934 (Reichsministerialblatt
| S. 447) bestanden.
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