Fabian Lenzen schrieb/wrote am/on 01.03.2010 01:39
Post by Fabian Lenzenwenn ich das richtig verstanden habe, muss man für den SSS mindestens
1000 Seemeilen gefahren sein seit der SBF See-Prüfung, davon mindestens
500 zur Anmeldung zur theoretischen Prüfung. Dabei habe ich zwei Fragen,
wie dieses "Meilen Sammeln" dann abläuft.
1. Bei wem darf ich überhaupt mitfahren, damit die Meilen gezählt
werden? Gilt jeder, der einen höheren Schein als SBF hat, der den SSS
hat oder muss es sogar noch einer höher, also SHS sein? Oder ist es
überhaupt nicht möglich, bei "normalen" Leuten mitzusegeln? Das will ich
nicht hoffen; Meilen sammeln über Segelschulen stell ich mir sehr teuer vor.
Davon ist in der Verordnung nirgendwo die Rede. Ich gehe davon aus, dass
Dir jeder diese Meilenbestaetigung ausstellen kann, wenn sie nur
"glaubhaft" ist.(genauer Wortlaut siehe unten)
Post by Fabian Lenzen2. Wann müssen die 1000 Seemeilen zusammen sein? Bereits wenn ich mich
zur Prüfung anmelde, oder ist es auch möglich, die Strecke erst in der
Zeit zwischen Anmeldung und Prüfung abzulegen? Die Idee dahinter wäre,
den letzten Teil der Strecke mit einer Segelschule zu fahren, die nach
dem Törn auf ihrem Boot auch die Prüfung abnimmt. Ist es denkbar, das so
zu machen?
§5 Antrag (siehe unten) sagt eindeutig, dass die Bestaetigung beim
Antrag zur Pruefungs-Zulassung vorliegen muss.
Post by Fabian Lenzen3. Wenn 2. funktioniert, was passiert wenn dann in der Zeit wider
erwarten nicht die nötigen Meilen zusammen kommen, sondern ich nur knapp
tausend zusammen habe? Ist dann eine Teilnahme an der Prüfung nicht
möglich, oder reicht es für den Schein, wenn ich die restlichen paar
Meilen noch "nachhole"?
siehe Antwort auf Deine 2.Frage
QUELLE:
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http://bundesrecht.juris.de/sportseeschv/__6.html
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§ 6 Voraussetzungen zum Erwerb des Sportküsten-, Sportsee- und
Sporthochseeschifferscheins
(1) Ein Bewerber kann auf Antrag einen Sportküstenschifferschein für
Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel
nach dem Muster der Anlage 1a erhalten, wenn er
1.
im Besitz des Sportbootführerscheins-See nach § 1 der
Sportbootführerscheinverordnung-See ist,
2.
den Nachweis erbringt, daß er mindestens 300 Seemeilen auf Yachten
mit der jeweiligen Antriebsart im Küstenbereich zurückgelegt hat, und
3.
in einer theoretischen und praktischen Prüfung seine Befähigung zum
Führen von Yachten in Küstengewässern nachgewiesen hat.
(2) Ein Bewerber kann auf Antrag einen Sportseeschifferschein für
Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel
nach dem Muster der Anlage 1 erhalten, wenn er
1.
im Besitz des Sportbootführerscheins-See nach § 1 der
Sportbootführerscheinverordnung-See ist,
2.
a)
im Besitz des Sportküstenschifferscheins ist und zusätzlich
nachweist, daß er nach dem Erwerb des Sportküstenschifferscheins
mindestens 700 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im
Seebereich zurückgelegt hat,
b)
im Besitz eines vor dem 1. Oktober 1999 vom Deutschen
Segler-Verband e.V. ausgestellten BR-Scheins ist und zusätzlich
nachweist, daß er nach dem Erwerb des BR-Scheins mindestens 700
Seemeilen auf Yachten im Seebereich zurückgelegt hat, oder
c)
nachweist, daß er nach Erwerb des Sportbootführerscheins-See
mindestens 1.000 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im
Seebereich, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung
als Wachtführer oder dessen Vertreter auf Yachten mit der jeweiligen
Antriebsart, zurückgelegt hat, und
3.
in einer theoretischen und praktischen Prüfung seine Befähigung zum
Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern nachgewiesen hat.
(3) Ein Bewerber kann auf Antrag einen Sporthochseeschifferschein für
Yachten mit Antriebsmaschine oder einen Sporthochseeschifferschein für
Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel nach dem Muster der Anlage
2 erhalten, wenn er
1.
das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2.
im Besitz eines Sportseeschifferscheins für Yachten mit der
jeweiligen Antriebsart ist,
3.
den Nachweis erbringt, daß er nach Erwerb des
Sportseeschifferscheins mindestens 1.000 Seemeilen auf Yachten mit der
jeweiligen Antriebsart, davon mindestens 500 Seemeilen vor der
theoretischen Prüfung, im Seebereich zurückgelegt hat und dabei als
Wachführer eingesetzt war, und
4.
in einer theoretischen Prüfung seine Befähigung zum Führen einer
Yacht mit der jeweiligen Antriebsart in der weltweiten Fahrt
nachgewiesen hat.
(4) Die mit dem Sportbootführerschein-See erteilten Auflagen sind auch
in den Sportküstenschifferschein, den Sportseeschifferschein und den
Sporthochseeschifferschein aufzunehmen.
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http://bundesrecht.juris.de/sportseeschv/__5.html
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§ 5 Antrag
(1) Anträge auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des
Sportküstenschifferscheins sind an die Prüfungsausschüsse nach § 4a und
Anträge auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des Sportsee- oder
Sporthochseeschifferscheins an die Zentrale Verwaltungsstelle (§ 3 Abs.
2) zu richten und müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
1.
Vor- und Zuname, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift,
2.
ein Lichtbild in der Größe 38 x 45 mm, das den Bewerber ohne
Kopfbedeckung im Halbprofil erkennen läßt,
3.
bei Beantragung des Sportküsten- oder des Sportseeschifferscheins
den Sportbootführerschein-See und die Nachweise nach § 6 Abs. 1 Nr. 2
oder § 6 Abs. 2 Nr. 2 für die jeweilige Antriebsart,
4.
bei Beantragung des Sporthochseeschifferscheins den
Sportseeschifferschein und die Nachweise nach § 6 Abs. 3 Nr. 3 jeweils
für die jeweilige Antriebsart.
(2) Der Bewerber wird erst dann zur Prüfung zugelassen, wenn die nach
Absatz 1 beizufügenden Unterlagen vorliegen.
(3) Anträge auf Prüfung der Befähigung zum Schiffer im Sinne des § 1
Abs. 5 oder Maschinisten im Sinne des § 1 Abs. 6 auf Traditionsschiffen
und zur Vornahme der Zusatzeintragungen beziehungsweise Ausstellung des
Befähigungsnachweises für Maschinisten sind an die Zentrale
Verwaltungsstelle zu richten und müssen neben den Angaben und Unterlagen
gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 2 folgendes enthalten:
1.
gegebenenfalls den Sportsee- und Sporthochseeschifferschein im
Original und
2.
den Erfahrungsnachweis Traditionsschiffahrt für die beantragte
Qualifikation im Original.
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Hoffe geholfen zu haben.
--
GERD KOHL
***@gerko.net
*** Wichtig - Important ***
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(bei Antwort unbedingt "LOESCHDAS" aus meiner E-Mail-Adresse loeschen)
(to reply please remove "LOESCHDAS" from my e-mail-address)
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