Discussion:
Führerscheinfrage-Bootslänge
(zu alt für eine Antwort)
Walter Klemmer
2014-11-05 16:34:43 UTC
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Moin!


Wimre war in grauer Vorzeit der SBF Binnen und SBF See nur für
Sportboote bis 15 m Länge?
Aber da waren ja auch noch 5 PS die Freigrenze.

Hat sich mit der Länge für die SBF auch was geändert?

Und welche "Pappe" braucht man für längere Sportboote?
--
Gruß -wakl-
Andreas Baumgartner
2014-11-05 16:44:17 UTC
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Post by Walter Klemmer
Moin!
Wimre war in grauer Vorzeit der SBF Binnen und SBF See nur für
Sportboote bis 15 m Länge?
Aber da waren ja auch noch 5 PS die Freigrenze.
Hat sich mit der Länge für die SBF auch was geändert?
Und welche "Pappe" braucht man für längere Sportboote?
Für SBF-See ist im Lehrmittel immer noch 15 Meter vermerkt.
Freigrenze ist je nach Binnengewässer, nicht immer gleich.
Ueber 15 Meter gibts wohl offiziell gar nicht.


Gruesse, Andreas Baumgartner
Reinhard Greulich
2014-11-05 18:31:59 UTC
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Post by Andreas Baumgartner
Für SBF-See ist im Lehrmittel immer noch 15 Meter vermerkt.
SBF-*See*? Eher nicht. Kann es sein, dass Dein Lehrmittel für
SBF-Binnen gedacht ist? Da stimmt es, sofern Du nicht gewerblich
unterwegs bist.

Gruß - Reinhard.
--
70086
~=@=~
Andreas Baumgartner
2014-11-05 20:28:45 UTC
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Post by Reinhard Greulich
Post by Andreas Baumgartner
Für SBF-See ist im Lehrmittel immer noch 15 Meter vermerkt.
SBF-*See*? Eher nicht. Kann es sein, dass Dein Lehrmittel für
SBF-Binnen gedacht ist? Da stimmt es, sofern Du nicht gewerblich
unterwegs bist.
Gruß - Reinhard.
Doch. Wobei ich bei nochmaligem Nachschlagen auch wieder schlauer
wurde... Habe das genannte Buch nun vor mir:
(Dreyer; SKS+SBF-See; Aufl. 2012, ISBN 978-3-7688-3490-2).

Unter Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) ist eine Tabelle für
Gewerbsmässig genutzte Sportboote. Es gibt bezüglich Rumpflänge
Abstufungen; bis 15m, 15 bis 25m, und über 25m.
Je nach Rumpflänge, Fahrtdauer mit oder ohne Nachtfahrt und je nach
Entfernung zur Küste muss demgemäss die Besetzung höhere Kenntnisse
ausweisen können. Z.B. bei Booten über 25m müssten für Fahrt
in Küstengewässer 2 Personen mit SKS an Bord sein.

Nicht-gewerbliche Nutzung ist an dieser Stelle nicht genauer erläutert,
aber angeblich soll es Einhand-Segler geben, welche legal Boote mit
Rumpf kürzer als 15 Meter mehrfach um die Welt segel(te)n, die nichts
weiteres als den SBF-See in der Tasche haben.

Gruesse, Andreas Baumgartner
Reinhard Greulich
2014-11-05 21:18:15 UTC
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Post by Andreas Baumgartner
Unter Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) ist eine Tabelle für
Gewerbsmässig genutzte Sportboote.
^^^^^^^^^^^^^

Die Sportbootführerscheine sind eben nicht für gewerblich genutzte
Fahrzeuge gedacht. Da gelten andere Regeln, wie Du treffend
wiedergegeben hast.

Für nicht gewerbliche Nutzung gibt es beim SBF See keine
Längenbegrenzung.

Gruß - Reinhard.
--
70086
~=@=~
Ignatios Souvatzis
2014-11-06 11:44:17 UTC
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Post by Reinhard Greulich
Post by Andreas Baumgartner
Unter Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) ist eine Tabelle für
Gewerbsmässig genutzte Sportboote.
^^^^^^^^^^^^^
Die Sportbootführerscheine sind eben nicht für gewerblich genutzte
Fahrzeuge gedacht. Da gelten andere Regeln, wie Du treffend
wiedergegeben hast.
Für nicht gewerbliche Nutzung gibt es beim SBF See keine
Längenbegrenzung.
Für gewerbliche ist die Unterscheidung - je nach Länge immer mehr
bzw. höherwertige Scheine - lustig; wobei: ist doch klar. Je länger
das Schiff, desto schwerer kann eine Anweisung von achtern vorne
verstanden, oder eine Ereignis vorne achtern gesehen werden, also
brauchst du eine zweite Person, die weiß, was sie tut.

-is
Walter Klemmer
2014-11-07 13:17:44 UTC
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Post by Andreas Baumgartner
Post by Reinhard Greulich
Post by Andreas Baumgartner
Für SBF-See ist im Lehrmittel immer noch 15 Meter vermerkt.
SBF-*See*? Eher nicht. Kann es sein, dass Dein Lehrmittel für
SBF-Binnen gedacht ist? Da stimmt es, sofern Du nicht gewerblich
unterwegs bist.
Gruß - Reinhard.
Doch. Wobei ich bei nochmaligem Nachschlagen auch wieder schlauer
(Dreyer; SKS+SBF-See; Aufl. 2012, ISBN 978-3-7688-3490-2).
Hmmpf, meine ist von 1993.
... und damals kamen mir 15 m noch unendlich lang vor.
Post by Andreas Baumgartner
Unter Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) ist eine Tabelle für
Gewerbsmässig genutzte Sportboote. Es gibt bezüglich Rumpflänge
Abstufungen; bis 15m, 15 bis 25m, und über 25m.
Je nach Rumpflänge, Fahrtdauer mit oder ohne Nachtfahrt und je nach
Entfernung zur Küste muss demgemäss die Besetzung höhere Kenntnisse
ausweisen können. Z.B. bei Booten über 25m müssten für Fahrt
in Küstengewässer 2 Personen mit SKS an Bord sein.
Das wäre ja machbar.
Post by Andreas Baumgartner
Nicht-gewerbliche Nutzung ist an dieser Stelle nicht genauer erläutert,
aber angeblich soll es Einhand-Segler geben, welche legal Boote mit
Rumpf kürzer als 15 Meter mehrfach um die Welt segel(te)n, die nichts
weiteres als den SBF-See in der Tasche haben.
Damals habe ich noch gelernt, daß man dafür garnix braucht. Zum Ablegen
reicht ein 5 (15) PS Quirl ... notfalls die Schleppleine zum
freundlichen Nachbarn. Unter Segel und $Draußen braucht's eh keine Pappe.
--
Gruß -wakl-
Walter Klemmer
2014-11-06 17:27:22 UTC
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Post by Andreas Baumgartner
Post by Walter Klemmer
Moin!
Wimre war in grauer Vorzeit der SBF Binnen und SBF See nur für
Sportboote bis 15 m Länge?
Aber da waren ja auch noch 5 PS die Freigrenze.
Hat sich mit der Länge für die SBF auch was geändert?
Und welche "Pappe" braucht man für längere Sportboote?
Für SBF-See ist im Lehrmittel immer noch 15 Meter vermerkt.
Freigrenze ist je nach Binnengewässer, nicht immer gleich.
Ueber 15 Meter gibts wohl offiziell gar nicht.
Doch schon, wird zumindest in dem Angebot behauptet.

Und dann war da noch der Millionär mit seinem 38 m Dampfer, der
rumjammerte, daß sein Boot in dem mondänen Hafen eher klein wirkt. In
der Nähe lag auch ein Zweimaster der auch nicht den Eindruck machte
gewerblich zu sein.
--
Gruß -wakl-
Reinhard Greulich
2014-11-05 18:47:53 UTC
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Post by Walter Klemmer
Wimre war in grauer Vorzeit der SBF Binnen und SBF See nur für
Sportboote bis 15 m Länge?
SBF Binnen war ganz früher mal bis 15 to Verdrängung, dann bis heute
max. 15 Meter und Ausschluss gewerblicher Nutzung, ab 11,03 kW (15
PS), auf dem Rhein ab 3,6 kW (5 PS), Bodensee 4,4 kW (6 PS). SBF See
war schon immer ohne Längenbegrenzung, auch ab 11,03 kW.

Gruß - Reinhard.
--
70086
~=@=~
Walter Klemmer
2014-11-06 17:44:22 UTC
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Post by Reinhard Greulich
Post by Walter Klemmer
Wimre war in grauer Vorzeit der SBF Binnen und SBF See nur für
Sportboote bis 15 m Länge?
SBF Binnen war ganz früher mal bis 15 to Verdrängung, dann bis heute
max. 15 Meter und Ausschluss gewerblicher Nutzung, ab 11,03 kW (15
PS), auf dem Rhein ab 3,6 kW (5 PS), Bodensee 4,4 kW (6 PS). SBF See
war schon immer ohne Längenbegrenzung, auch ab 11,03 kW.
Hast Du auch irgendwas für private Nutzung über 15 m auf dem (deutschen)
Rhein (bzw. Binnen-Bereich generell) gefunden?
--
Gruß -wakl-
Peter Köhlmann
2014-11-06 18:14:21 UTC
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Post by Walter Klemmer
Post by Reinhard Greulich
Post by Walter Klemmer
Wimre war in grauer Vorzeit der SBF Binnen und SBF See nur für
Sportboote bis 15 m Länge?
SBF Binnen war ganz früher mal bis 15 to Verdrängung, dann bis heute
max. 15 Meter und Ausschluss gewerblicher Nutzung, ab 11,03 kW (15
PS), auf dem Rhein ab 3,6 kW (5 PS), Bodensee 4,4 kW (6 PS). SBF See
war schon immer ohne Längenbegrenzung, auch ab 11,03 kW.
Hast Du auch irgendwas für private Nutzung über 15 m auf dem (deutschen)
Rhein (bzw. Binnen-Bereich generell) gefunden?
Da machst du das Sportpatent und gut ist.

Ist allerdings SEHR aufwändig und nicht ganz billig.
Und es gibt augenblicklich nur einen einzigen Anbieter der dies seriös
betreibt
Reinhard Greulich
2014-11-06 18:44:49 UTC
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Post by Peter Köhlmann
Post by Walter Klemmer
Hast Du auch irgendwas für private Nutzung über 15 m auf dem (deutschen)
Rhein (bzw. Binnen-Bereich generell) gefunden?
Da machst du das Sportpatent und gut ist.
Binnen ohne Seeschiffahrtstraßen: Sportschifferzeugnis E. Gilt aber
nur bis 25 Meter. Bis 35 wäre es ein Patent C2, drüber Patent B. Ab 50
Jahre alle 5 Jahre, ab 65 jährlich ein ärztliches Zeugnis,
Streckenkundenachweise für Strecken, bei denen die verlangt werden,
gehören ab Patent E dazu und gehen extra.

Rhein geht extra: Sportpatent bis 25 Meter, Kleines Patent bis 35
Meter, Großes Patent für alles, was schwimmt. Streckenkunde für km 332
bis 857 (oder so) wird gleich mit geprüft, bei Nichtbestehen oder
Nichtprüfen einzelner Abschnitte gibts entsprechende Beschränkung.
Arzt wie oben.

Wer Führerscheine sammelt, findet hier bestimmt was. Funken darfst Du
damit natürlich noch nicht, Radar benutzen auch nicht.

Gruß - Reinhard.
--
70086
~=@=~
Ignatios Souvatzis
2014-11-06 20:06:54 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Rhein geht extra: Sportpatent bis 25 Meter, Kleines Patent bis 35
Meter, Großes Patent für alles, was schwimmt. Streckenkunde für km 332
bis 857 (oder so) wird gleich mit geprüft, bei Nichtbestehen oder
Nichtprüfen einzelner Abschnitte gibts entsprechende Beschränkung.
Arzt wie oben.
Wer Führerscheine sammelt, findet hier bestimmt was. Funken darfst Du
damit natürlich noch nicht, Radar benutzen auch nicht.
Radarpatent auch drunter, WIMNI, wenn du bei unsichtigem Wetter
unter Radar fahren willst. Und eine passende Funklizenz dann sowieso
auch.

-is
--
A medium apple... weighs 182 grams, yields 95 kcal, and contains no
caffeine, thus making it unsuitable for sysadmins. - Brian Kantor
Peter Köhlmann
2014-11-07 12:02:53 UTC
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Post by Reinhard Greulich
Post by Peter Köhlmann
Post by Walter Klemmer
Hast Du auch irgendwas für private Nutzung über 15 m auf dem
(deutschen) Rhein (bzw. Binnen-Bereich generell) gefunden?
Da machst du das Sportpatent und gut ist.
Binnen ohne Seeschiffahrtstraßen: Sportschifferzeugnis E. Gilt aber
nur bis 25 Meter. Bis 35 wäre es ein Patent C2, drüber Patent B. Ab 50
Jahre alle 5 Jahre, ab 65 jährlich ein ärztliches Zeugnis,
Streckenkundenachweise für Strecken, bei denen die verlangt werden,
gehören ab Patent E dazu und gehen extra.
Rhein geht extra: Sportpatent bis 25 Meter, Kleines Patent bis 35
Meter, Großes Patent für alles, was schwimmt. Streckenkunde für km 332
bis 857 (oder so) wird gleich mit geprüft, bei Nichtbestehen oder
Nichtprüfen einzelner Abschnitte gibts entsprechende Beschränkung.
Arzt wie oben.
Wer Führerscheine sammelt, findet hier bestimmt was. Funken darfst Du
damit natürlich noch nicht, Radar benutzen auch nicht.
Es wurde nach privater Nutzung über 15m auf dem Rhein gefragt.
Damit fallen üblicherweise die "normalen" Patente raus.

Und die Streckenkunde kann man erst einmal für die Prüfung auf einen
Abschnitt beschränken. Streckenprüfungen kann man später jederzeit für
weitere (interessierende) Abschnitte machen ohne dass dann wieder eine
umfassende Prüfung anfällt. Funken ist wie bei den anderen
Sportbootführerscheinen. Radar nicht, DAS ist RICHTIG aufwändig.
Abgesehen von der nötigen Radaranlage, die man so üblicherweise nicht auf
einem Sportboot hat.
Walter Klemmer
2014-11-09 11:36:35 UTC
Permalink
Post by Peter Köhlmann
Post by Reinhard Greulich
Post by Peter Köhlmann
Post by Walter Klemmer
Hast Du auch irgendwas für private Nutzung über 15 m auf dem
(deutschen) Rhein (bzw. Binnen-Bereich generell) gefunden?
Da machst du das Sportpatent und gut ist.
Binnen ohne Seeschiffahrtstraßen: Sportschifferzeugnis E. Gilt aber
nur bis 25 Meter. Bis 35 wäre es ein Patent C2, drüber Patent B. Ab 50
Jahre alle 5 Jahre, ab 65 jährlich ein ärztliches Zeugnis,
Streckenkundenachweise für Strecken, bei denen die verlangt werden,
gehören ab Patent E dazu und gehen extra.
Rhein geht extra: Sportpatent bis 25 Meter, Kleines Patent bis 35
Meter, Großes Patent für alles, was schwimmt. Streckenkunde für km 332
bis 857 (oder so) wird gleich mit geprüft, bei Nichtbestehen oder
Nichtprüfen einzelner Abschnitte gibts entsprechende Beschränkung.
Arzt wie oben.
Wer Führerscheine sammelt, findet hier bestimmt was. Funken darfst Du
damit natürlich noch nicht, Radar benutzen auch nicht.
Es wurde nach privater Nutzung über 15m auf dem Rhein gefragt.
Nee, eher nach "Binnen" generell. Rhein erstmal, und z.B. Ems südlich
von der Seeschleuse Papenburg - wo bei Achterwasser/Peene die Grenze
zwischen See und Binnen verläuft habe ich mir (noch) nicht angeschaut.
Post by Peter Köhlmann
Damit fallen üblicherweise die "normalen" Patente raus.
Schade dass es zum SBF-Binnen keine einfache Erweiterung gibt.
Post by Peter Köhlmann
Und die Streckenkunde kann man erst einmal für die Prüfung auf einen
Abschnitt beschränken. Streckenprüfungen kann man später jederzeit für
weitere (interessierende) Abschnitte machen ohne dass dann wieder eine
umfassende Prüfung anfällt. Funken ist wie bei den anderen
Sportbootführerscheinen. Radar nicht, DAS ist RICHTIG aufwändig.
Abgesehen von der nötigen Radaranlage, die man so üblicherweise nicht auf
einem Sportboot hat.
Das scheint, zumal für Wenignutzung, zu aufwendig.

Der Umweg über Griechenland ist wohl auch recht weit.

Da liegt NL schon viel näher. Und von einem großen Angebot an Werften
und Liegeplätzen ist dort auch auszugehen.
Wimre haben die doch auch nur Scheinpflicht für schnelle und große Boote?
Weiß zufällig jemand, wie es dort genau geregelt ist, wie deutsche
Pappen anerkannt werden und ob ein Zweitwohnsitz zu NL-Zulassungen
berechtigt?
--
Houde Middag (odersoähnlich) -wakl-
Walter Klemmer
2014-11-09 12:47:24 UTC
Permalink
Post by Walter Klemmer
Post by Peter Köhlmann
Post by Reinhard Greulich
Post by Peter Köhlmann
Post by Walter Klemmer
Hast Du auch irgendwas für private Nutzung über 15 m auf dem
(deutschen) Rhein (bzw. Binnen-Bereich generell) gefunden?
Da machst du das Sportpatent und gut ist.
Binnen ohne Seeschiffahrtstraßen: Sportschifferzeugnis E. Gilt aber
nur bis 25 Meter. Bis 35 wäre es ein Patent C2, drüber Patent B. Ab 50
Jahre alle 5 Jahre, ab 65 jährlich ein ärztliches Zeugnis,
Streckenkundenachweise für Strecken, bei denen die verlangt werden,
gehören ab Patent E dazu und gehen extra.
Rhein geht extra: Sportpatent bis 25 Meter, Kleines Patent bis 35
Meter, Großes Patent für alles, was schwimmt. Streckenkunde für km 332
bis 857 (oder so) wird gleich mit geprüft, bei Nichtbestehen oder
Nichtprüfen einzelner Abschnitte gibts entsprechende Beschränkung.
Arzt wie oben.
Wer Führerscheine sammelt, findet hier bestimmt was. Funken darfst Du
damit natürlich noch nicht, Radar benutzen auch nicht.
Es wurde nach privater Nutzung über 15m auf dem Rhein gefragt.
Nee, eher nach "Binnen" generell. Rhein erstmal, und z.B. Ems südlich
von der Seeschleuse Papenburg - wo bei Achterwasser/Peene die Grenze
zwischen See und Binnen verläuft habe ich mir (noch) nicht angeschaut.
Post by Peter Köhlmann
Damit fallen üblicherweise die "normalen" Patente raus.
Schade dass es zum SBF-Binnen keine einfache Erweiterung gibt.
Post by Peter Köhlmann
Und die Streckenkunde kann man erst einmal für die Prüfung auf einen
Abschnitt beschränken. Streckenprüfungen kann man später jederzeit für
weitere (interessierende) Abschnitte machen ohne dass dann wieder eine
umfassende Prüfung anfällt. Funken ist wie bei den anderen
Sportbootführerscheinen. Radar nicht, DAS ist RICHTIG aufwändig.
Abgesehen von der nötigen Radaranlage, die man so üblicherweise nicht auf
einem Sportboot hat.
Das scheint, zumal für Wenignutzung, zu aufwendig.
Der Umweg über Griechenland ist wohl auch recht weit.
Da liegt NL schon viel näher. Und von einem großen Angebot an Werften
und Liegeplätzen ist dort auch auszugehen.
Wimre haben die doch auch nur Scheinpflicht für schnelle und große Boote?
Weiß zufällig jemand, wie es dort genau geregelt ist, wie deutsche
Pappen anerkannt werden und ob ein Zweitwohnsitz zu NL-Zulassungen
berechtigt?
Ingrid meint noch, daß vordergründig private Bootsnutzung und
gleichzeitiger Zweitwohnsitz auf dem Wasser gemeint ist. Wenn allerdings
"gewerblich" einfacher ist könnte da wohl auch was eingerichtet werden.
--
Gruß -wakl-
Peter Köhlmann
2014-11-09 23:21:26 UTC
Permalink
Post by Walter Klemmer
Post by Peter Köhlmann
Post by Reinhard Greulich
Post by Peter Köhlmann
Post by Walter Klemmer
Hast Du auch irgendwas für private Nutzung über 15 m auf dem
(deutschen) Rhein (bzw. Binnen-Bereich generell) gefunden?
Da machst du das Sportpatent und gut ist.
Binnen ohne Seeschiffahrtstraßen: Sportschifferzeugnis E. Gilt aber
nur bis 25 Meter. Bis 35 wäre es ein Patent C2, drüber Patent B. Ab 50
Jahre alle 5 Jahre, ab 65 jährlich ein ärztliches Zeugnis,
Streckenkundenachweise für Strecken, bei denen die verlangt werden,
gehören ab Patent E dazu und gehen extra.
Rhein geht extra: Sportpatent bis 25 Meter, Kleines Patent bis 35
Meter, Großes Patent für alles, was schwimmt. Streckenkunde für km 332
bis 857 (oder so) wird gleich mit geprüft, bei Nichtbestehen oder
Nichtprüfen einzelner Abschnitte gibts entsprechende Beschränkung.
Arzt wie oben.
Wer Führerscheine sammelt, findet hier bestimmt was. Funken darfst Du
damit natürlich noch nicht, Radar benutzen auch nicht.
Es wurde nach privater Nutzung über 15m auf dem Rhein gefragt.
Nee, eher nach "Binnen" generell. Rhein erstmal, und z.B. Ems südlich
von der Seeschleuse Papenburg - wo bei Achterwasser/Peene die Grenze
zwischen See und Binnen verläuft habe ich mir (noch) nicht angeschaut.
Quote:
Hast Du auch irgendwas für private Nutzung über 15 m auf dem (deutschen)
Rhein (bzw. Binnen-Bereich generell) gefunden?



Wenn der Rhein mit solch einem Trümmer befahren werden soll ist er auf jeden
Fall relevant, da die komplizierteste Hürde
Post by Walter Klemmer
Post by Peter Köhlmann
Damit fallen üblicherweise die "normalen" Patente raus.
Schade dass es zum SBF-Binnen keine einfache Erweiterung gibt.
Dafür gibt es verdammt gute Gründe.
Schon mal mit einem Boot auf der Gebirgestrecke unterwegs gewesen?
Es ist erstaunlich was für extrem dumme Sachen da teilweise von Leuten mit
Binnenschein angestellt werden
Das geht hin bis zur Bergfahrt von Sportbooten an der Loreley während dort
gleichzeitig ein Schubverband Rheinabwärts fährt. Die "Ampeln" dort haben
einen Sinn. Den man auch kennen sollte.
Stehen übrigens nicht in den Büchern zu SBF-Binnen
Post by Walter Klemmer
Post by Peter Köhlmann
Und die Streckenkunde kann man erst einmal für die Prüfung auf einen
Abschnitt beschränken. Streckenprüfungen kann man später jederzeit für
weitere (interessierende) Abschnitte machen ohne dass dann wieder eine
umfassende Prüfung anfällt. Funken ist wie bei den anderen
Sportbootführerscheinen. Radar nicht, DAS ist RICHTIG aufwändig.
Abgesehen von der nötigen Radaranlage, die man so üblicherweise nicht auf
einem Sportboot hat.
Das scheint, zumal für Wenignutzung, zu aufwendig.
Nein, es ist berechtigt. Ohne eine gründliche Ausbildung nutzt ein Radar auf
dem Rhein ziemlich wenig. Und ein Yacht-Radar hat eine viel zu geringe
Auflösung für viele Situationen. Auf dem Meer würde das nicht stören

Ich habe selber ein Yacht-Radar auf meinem Boot. Und ich habe auch mehrmals
ein reguläres Binnen-Radar benutzt. Dazwischen sind Welten
Reinhard Greulich
2014-11-10 00:03:23 UTC
Permalink
Post by Walter Klemmer
Hast Du auch irgendwas für private Nutzung über 15 m auf dem (deutschen)
Rhein (bzw. Binnen-Bereich generell) gefunden?
Sportpatent bzw. Patent E scheinen vorwiegend auf private Nutzung
abzuzielen, für gewerbliche Fahrt braucht man mindestens ein kleines
Patent bzw. ein C2. Wobei offenbar davon ausgegangen wird, dass
jemand, der einen Dampfer von über 25 Meter führt, nicht extra ein
Patent für nichtgewerbliche Nutzung braucht.

Gruß - Reinhard.
--
70086
~=@=~
Walter Klemmer
2014-11-10 14:47:03 UTC
Permalink
Post by Walter Klemmer
Post by Walter Klemmer
Post by Peter Köhlmann
Es wurde nach privater Nutzung über 15m auf dem Rhein gefragt.
Nee, eher nach "Binnen" generell. Rhein erstmal, und z.B. Ems südlich
von der Seeschleuse Papenburg - wo bei Achterwasser/Peene die Grenze
zwischen See und Binnen verläuft habe ich mir (noch) nicht angeschaut.
Hast Du auch irgendwas für private Nutzung über 15 m auf dem (deutschen)
Rhein (bzw. Binnen-Bereich generell) gefunden?
Ja, sonst hätte ich nicht gefragt.

Allerdings nicht für ureigenste Binnen-Nutzung, aber gelegentlich sollte
BINNEN keine unüberwindbare Hürde sein.
Post by Walter Klemmer
Wenn der Rhein mit solch einem Trümmer befahren werden soll ist er auf jeden
Fall relevant, da die komplizierteste Hürde
Post by Walter Klemmer
Post by Peter Köhlmann
Damit fallen üblicherweise die "normalen" Patente raus.
Schade dass es zum SBF-Binnen keine einfache Erweiterung gibt.
Dafür gibt es verdammt gute Gründe.
Schon mal mit einem Boot auf der Gebirgestrecke unterwegs gewesen?
Ja.
Post by Walter Klemmer
Es ist erstaunlich was für extrem dumme Sachen da teilweise von Leuten mit
Binnenschein angestellt werden
Das geht hin bis zur Bergfahrt von Sportbooten an der Loreley während dort
gleichzeitig ein Schubverband Rheinabwärts fährt. Die "Ampeln" dort haben
einen Sinn. Den man auch kennen sollte.
Stehen übrigens nicht in den Büchern zu SBF-Binnen
Hmm, da bin ich mir nicht sicher wo ich es gelesen habe.
Post by Walter Klemmer
Post by Walter Klemmer
Post by Peter Köhlmann
Und die Streckenkunde kann man erst einmal für die Prüfung auf einen
Abschnitt beschränken. Streckenprüfungen kann man später jederzeit für
weitere (interessierende) Abschnitte machen ohne dass dann wieder eine
umfassende Prüfung anfällt. Funken ist wie bei den anderen
Sportbootführerscheinen. Radar nicht, DAS ist RICHTIG aufwändig.
Abgesehen von der nötigen Radaranlage, die man so üblicherweise nicht auf
einem Sportboot hat.
Das scheint, zumal für Wenignutzung, zu aufwendig.
"Das" bezog sich auf 'das Alles' (hauptsächlich auf Streckenprüfungen
... UKW-Funk ist eh kein Thema mehr) - eher weniger auf Radar (was man
ja überall gebrauchen könnte)
Post by Walter Klemmer
Nein, es ist berechtigt. Ohne eine gründliche Ausbildung nutzt ein Radar auf
dem Rhein ziemlich wenig. Und ein Yacht-Radar hat eine viel zu geringe
Auflösung für viele Situationen. Auf dem Meer würde das nicht stören
Ich habe selber ein Yacht-Radar auf meinem Boot. Und ich habe auch mehrmals
ein reguläres Binnen-Radar benutzt. Dazwischen sind Welten
--
Gruß -wakl-
Tobias Crefeld
2014-11-11 22:37:00 UTC
Permalink
Post by Peter Köhlmann
Nein, es ist berechtigt. Ohne eine gründliche Ausbildung nutzt ein Radar
auf dem Rhein ziemlich wenig. Und ein Yacht-Radar hat eine viel zu
geringe Auflösung für viele Situationen. Auf dem Meer würde das nicht
stören
Ich habe selber ein Yacht-Radar auf meinem Boot. Und ich habe auch
mehrmals ein reguläres Binnen-Radar benutzt. Dazwischen sind Welten
"Binnen-Radar" kenne ich nicht, aber wenn Yacht-Radars Mist liefern, liegt
das eher an deren Ausführung. Wenn ich die 4..5 Raymarines mit den 2
Furunos vergleiche, mit denen ich bislang navigierte (bzw. navigieren
wollte...), dann scheint mir der Unterschied mehr in Marke und
Antennengröße zu liegen.
--
Gruss,
Tobias.
Peter Köhlmann
2014-11-13 14:34:45 UTC
Permalink
Post by Tobias Crefeld
Post by Peter Köhlmann
Nein, es ist berechtigt. Ohne eine gründliche Ausbildung nutzt ein Radar
auf dem Rhein ziemlich wenig. Und ein Yacht-Radar hat eine viel zu
geringe Auflösung für viele Situationen. Auf dem Meer würde das nicht
stören
Ich habe selber ein Yacht-Radar auf meinem Boot. Und ich habe auch
mehrmals ein reguläres Binnen-Radar benutzt. Dazwischen sind Welten
"Binnen-Radar" kenne ich nicht, aber wenn Yacht-Radars Mist liefern, liegt
das eher an deren Ausführung. Wenn ich die 4..5 Raymarines mit den 2
Furunos vergleiche, mit denen ich bislang navigierte (bzw. navigieren
wollte...), dann scheint mir der Unterschied mehr in Marke und
Antennengröße zu liegen.
Die Auflösung eines Binnenradars ist deutlich höher als bei einem Yacht-
Radar (oder auch einem typischen Radar-Geräts auf Seeschiffen).
Dafür ist die Reichweite deutlich geringer (wozu auch viel davon, um die
nächste Kurve kommt man meist sowieso nicht damit).
Ein typisches Binnen-Radar hat eine Antenne mit 1.8 - 2 Meter Länge um die
hohe Auflösung zu erreichen. Es hat eine Radar-Keule mit etwa 1°, ein Yacht-
Radar liegt meist um 3°.

Wer auf dem Rhein unter Radar fahren will (bei unsichtigem Wetter) benötigt
ein Radarpatent und ein zugelassenes Binnenradar.

Selbstverständlich darf man auch ein Yacht-Radar benutzen wenn kein
unsichtiges Wetter vorhanden ist, oder wenn man in solches gerät um einen
sicheren Liegeplatz anzulaufen. Weiterfahren darf man nicht

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