Discussion:
Pyroschein aktuell 2006?
(zu alt für eine Antwort)
Martin Klosa
2006-03-25 13:22:39 UTC
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Hallo!

Ich habe 2 Aussagen, die irgendwie nicht ganz zusammenpassen wollen!

Etwa im August 2005 hat der Prüfungsausschuss Bremen die Prüfungen zum
Pyroschein aufgrund unklarer Gesetzeslage eingestellt. Seit einigen Wochen
jedoch sind die Prüfungen auf Basis des neuen 120 Fragen umfassenden
Fragenkataloges wieder aufgenommen worden. Prüfungstermine sind verfügbar.

http://www.pa-bremen.de/pyro.php

Der Prüfungsausschuss des DSV (für Niedersachsen) teilte mir jedoch letzte
Woche per Mail mit, dass der DSV selbst keine Prüfungen vornimmt, weil die
Gesetzeslage noch immer unklar ist und evtl. sogar der alte Fragenkatalog
wieder eingeführt werden könnte.

Hat jemand eine Info, wann mit einer Lösung dieser Problematik zu rechnen
ist?

Spricht etwas dagegen, den Pyroschein beim PA-Bremen zu machen, weil evtl.
eine Neuregelung zu diesem Thema ins Haus steht?

Gruß, Martin
Matthias Heuer
2006-03-25 17:31:45 UTC
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Post by Martin Klosa
Etwa im August 2005 hat der Prüfungsausschuss Bremen die Prüfungen zum
Pyroschein aufgrund unklarer Gesetzeslage eingestellt. Seit einigen Wochen
jedoch sind die Prüfungen auf Basis des neuen 120 Fragen umfassenden
Fragenkataloges wieder aufgenommen worden. Prüfungstermine sind verfügbar.
Mich schrieb der PA Bremen auf Anfrage, man erwarte laufend eine
Entscheidung. Bedeutet wohl, dass man demnächst auf Prüfungen hoffen
darf, nicht jedoch, dass schon geprüft wird.

Gruß
Matthias
HC Ahlmann
2006-03-25 22:12:03 UTC
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Post by Matthias Heuer
Mich schrieb der PA Bremen auf Anfrage, man erwarte laufend eine
Entscheidung. Bedeutet wohl, dass man demnächst auf Prüfungen hoffen
darf, nicht jedoch, dass schon geprüft wird.
O-Ton eines Ausbilders der Sportseeschifferschule Köln: "Im Moment
werden keine Prüfungen abgenommen, da es keine vom Bundesverwaltungsamt
(....was für ein Wort..) genehmigte Prüfungsordnung gibt. Weitere
Verunsicherung schaffen Artikel in der Yacht, die suggerieren, dass der
Skipper einen Pyroschein haben muß, damit die Seenotsignalmittel an Bord
bleiben dürfen. Dies ist nach meinem Kenntnisstand eine nicht
zutreffende Aussage."

DSV und DMYV haben wohl versäumt, eine Prüfungsordnung absegnen zu
lassen und daraufhin einen Blauen Brief vom Verkehrsministerium
kassiert. Und was die Verbände nun schnell gestrickt haben mögen, werden
die Ämter auf die ihnen eigne Art gründlich begutachten.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Wolfgang Kommerell
2006-03-26 00:41:25 UTC
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Post by HC Ahlmann
Weitere
Verunsicherung schaffen Artikel in der Yacht, die suggerieren, dass der
Skipper einen Pyroschein haben muß, damit die Seenotsignalmittel an Bord
bleiben dürfen. Dies ist nach meinem Kenntnisstand eine nicht
zutreffende Aussage."
Das war einer der tendenziösesten, polemischsten und inkompetentesten
Artikel, die ich je in der Yacht gelesen habe.
Post by HC Ahlmann
DSV und DMYV haben wohl versäumt, eine Prüfungsordnung absegnen zu
lassen und daraufhin einen Blauen Brief vom Verkehrsministerium
kassiert. Und was die Verbände nun schnell gestrickt haben mögen, werden
die Ämter auf die ihnen eigne Art gründlich begutachten.
"Schnell gestrickt" - dass ich nicht lache. Die Problematik mit dem
Pyroschein begann nach dem Erfurt-Attentat im April 2002. Schon Anfang
2003 haben die Prüfungsausschüsse teilweise keine Pyroprüfungen mehr
abgenommen, weil "in Kürze" eine Neuregelung zu erwarten sei.

Ein echtes Armutszeugnis für das Zusammenspiel von Gesetzgeber,
Verwaltung und Verbänden.

W.
--
SKS-Törns auf Ärmelkanal und Nordsee im Juli und August ab Berlin:
http://www.team-seesegeln.de/index.php?id=14
Wolfgang Broeker
2006-03-27 14:08:46 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kommerell
Das war einer der tendenziösesten, polemischsten und inkompetentesten
Artikel, die ich je in der Yacht gelesen habe.
Du sprichst mir aus der Seele.
Post by Wolfgang Kommerell
Ein echtes Armutszeugnis für das Zusammenspiel von Gesetzgeber,
Verwaltung und Verbänden.
Und ein Beispiel für einen fröhliche Urständ feiernden Föderalismus.
Der Fragenkatalog in zum n-ten mal an alle sechzehn Bundesländer ge-
geschickt worden, damit von dort kompetent Stellung zum Detail ge-
nommen wird und die n+1-te Inkarnation des Fragenkatalogs erstellt
werden kann.

Die grandiose Fehlleistung des DSV besteht darin, nicht ganz früh-
zeitig die sich jetzt abzeichnende Aufteilung in einen kleinen und
einen großen Pyroschein herbeigeführt oder wenigstens unterstützt
zu haben:

- den kleinen Pyroschein nach Sprengstoffrecht für Signalraketen
und Rauchfackeln, wie es in der ausrüstungspflichtigen Schifffahrt
schon seit längerem für völlig ausreichend gehalten wird,

- den großen Pyroschein für diejenigen, die unbedingt eine Signal-
pistole haben zu müssen glauben, dafür aber (nach Erfurt) in Kauf
nehmen müssen, wie Jäger und andere Waffenträger behandelt zu wer-
den.

Aus Sicht des DSV war das womöglich keine Fehlleistung, sondern der
- vermutlich gescheiterte - Versuch, mit einer umfangreichen Pyro-
prüfung auch umfangreiche Gebührenanteile zu erlösen.

Gruß - Wolfgang
--
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*** Mon, 27 Mar 2006 15:39 +0200 ***
Manfred Gatti
2006-03-30 14:24:52 UTC
Permalink
Hallo an alle,
was sagen unsere Experten zu dem was ich gelesen habe?

(Zitat)
Das (neue) Waffengesetzes (WaffG) vom 11.10.2002 (BGBl. I S. 3970, berichtigt
S. 4592, 2003 I S. 1957 / BGBl. III 7133-4) regelt in § 12 WaffG auch die
Voraussetzungen des Umgangs mit Signalpistolen Kal. 4 und Munition unter dem
Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Schiffsführer eines seegehenden Schiffs unter Deutscher Flagge, dass mit einer
Signalpistole Kal. 4 nebst Signalmunition ausgestattet ist, können ohne im
Besitz einer WBK zu sein, diese übernehmen.
(/Zitat)

Mit sportlichen Grüßen
Manfred
Jürgen Schroll
2006-03-30 15:06:06 UTC
Permalink
Ich habe mal die Sätze aus dem WaffG zusammengesetzt.

<WaffG>
Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer
diese von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er
als Charterer von seegehenden Schiffen zur Abgabe von Seenotsignalen den
Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer als
verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder
bei Not- und Rettungsübungen führt

</WaffG>

Was heißt das?
Wolfgang Broeker
2006-03-30 18:23:05 UTC
Permalink
Post by Manfred Gatti
Schiffsführer eines seegehenden Schiffs unter Deutscher Flagge, dass mit einer
Signalpistole Kal. 4 nebst Signalmunition ausgestattet ist, können ohne im
Besitz einer WBK zu sein, diese übernehmen.
Das versucht der DSV seit Monaten als großen, von ihm erkämpften
Fortschritt zu verkaufen: Wer eine fremde Yacht übernimmt, etwa
als Charterer, darf eine dort vorhandene Signalpistole übernehmen,
ohne dass er einen Waffenbesitzkarte benötigt. Allerdings muss
er wohl fachkundig sein, also den Pyroschein besitzen, aber ich
habe das bislang noch nicht nachgelesen. Die Yacht-Redaktion hat
daraus übrigens die Legende gewoben, *jeder* Charterer müsse den
Pyro-Schein besitzen, was natürlich Unfug ist. Für Raketen und
Handfackeln, die sogenannten T2-Seenotsignale, braucht man auf
Charteryachten garnichts und als Eigner zum Kauf den Pyrostempel/
Pyroschein wie bisher. Eine Signalspistole auf einer Charteryacht
ist mir bislang noch nie untergekommen.

Gruß - Wolfgang
--
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