Discussion:
Meilentörns unter D-Flagge
(zu alt für eine Antwort)
Roger Boesch
2004-04-25 20:18:49 UTC
Permalink
In der CH Verordnung bezgl. Meilenbestätigungen Hochseeschein steht
folgender Artikel:

"Die Praxis muss auf seetüchtigen Yachten ausserhalb des Binnenbereichs, mit
aktiver Beteiligung an Navigation und Schiffsführung unter einem Skipper,
der zur Führung einer Yacht unter der entsprechenden Flagge berechtigt ist,
erbracht werden."

Was bedeutet das nun für Deutschland, welche (gesetzlichen) Vorrausetzungen
muss der Skiupper einer Yacht unter D-Flagge mitbringen ?!


Bin dankbar über jeden Link/Hinweis etc.


Gruss
Reinhard Greulich
2004-04-25 20:49:36 UTC
Permalink
Post by Roger Boesch
Was bedeutet das nun für Deutschland, welche (gesetzlichen) Vorrausetzungen
muss der Skiupper einer Yacht unter D-Flagge mitbringen ?!
Gesetzliche Voraussetung ist nur der Sportbootführerschein See, der
aber nur deshalb erforderlich ist, weil eine Yacht üblicherweise einen
Motor von mehr als 2,54 kW eingebaut hat.

Text nachzulesen bei:
http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SBFSEEVR.html

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Keine Pfeife sondern die Glocke benutzen."
Roger Boesch
2004-04-26 05:34:00 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Gesetzliche Voraussetung ist nur der Sportbootführerschein See, der
aber nur deshalb erforderlich ist, weil eine Yacht üblicherweise einen
Motor von mehr als 2,54 kW eingebaut hat.
http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SBFSEEVR.html
Hallo Reinhard,

besten Dank für dieAntwort.
Ist schon witzig, dass wir hier in der Schweiz einen Hochseeschein brauchen
ohne über entsprechende Gewässer zu verfügen.
Na, ja mit den Scheinen lässt sich halt Geld verdienen -:)

Eine Frage noch zu dem Begriff "Seeschifffahrtsstraßen". Was wird da alles
dazu gerechnet, bzw. spielt sich das dann nur in
Küstennähe ab oder wie sind da die Definitionen ?

Gruss, Roger
Ulrich G. Kliegis
2004-04-26 06:39:40 UTC
Permalink
On Mon, 26 Apr 2004 07:34:00 +0200, "Roger Boesch"
Post by Roger Boesch
Eine Frage noch zu dem Begriff "Seeschifffahrtsstraßen". Was wird da alles
dazu gerechnet, bzw. spielt sich das dann nur in
Küstennähe ab oder wie sind da die Definitionen ?
Die deutsche SeeSchStrO beschreibt ihren Geltungsbereich minutioes im
Abschnitt 'Geltungsbereich'. Musste Dir mal selbst rausguggeln.

Gruss,
U.
HC Ahlmann
2004-04-26 07:38:02 UTC
Permalink
Post by Roger Boesch
Eine Frage noch zu dem Begriff "Seeschifffahrtsstraßen". Was wird da alles
dazu gerechnet, bzw. spielt sich das dann nur in Küstennähe ab oder wie
sind da die Definitionen ?
Da Bundesverkehrsministerium hat dazu Broschüren bereit, die es auch als
pdf-datei zum Download gibt, hier empfielt sich
<http://www.bsh.de/de/Produkte/Infomaterial/Sicherheit%20im%20See-%20u.%
20Kuestenbereich/Sicherheit.pdf> (etwa 1,9 MB; für den Hinweis auf
diesen link Dank an Wolfgang Broeker).
Dort findest Du auf S. 33 "3 Verhalten auf den Seeschifffahrtsstraßen"
die Beschreibung und den Geltungsbereichs derselben.

Munterbleiben
HC
Wolfgang Broeker
2004-04-26 08:41:32 UTC
Permalink
Post by Roger Boesch
Ist schon witzig, dass wir hier in der Schweiz einen Hochseeschein
brauchen ohne über entsprechende Gewässer zu verfügen.
Letzteres ist ein weitverbreiteter Irrtum. Jedes Schiff unter
Schweizer Flagge ist ein Stück Schweiz mit, je nach Standort,
entsprechendem Stück Hochsee drumherum.

Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Mon, 26 Apr 2004 10:21 +0200 ***
Roger Boesch
2004-04-26 11:30:48 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Broeker
Letzteres ist ein weitverbreiteter Irrtum. Jedes Schiff unter
Schweizer Flagge ist ein Stück Schweiz mit, je nach Standort,
entsprechendem Stück Hochsee drumherum.
Salu Wolfgang,

das ist mir natürlich schon klar. Trotzdem, die sogenannten "seefahrenden"
Nationen gehen wesentlich legerer mit den notwendigen Scheinen um.

Gruss
Roger
Wolfgang Broeker
2004-04-26 13:23:01 UTC
Permalink
Trotzdem, die sogenannten "seefahrenden" Nationen gehen wesentlich
legerer mit den notwendigen Scheinen um.
Ausnahmsweise zählt auch Deutschland mal zu den legeren Nationen.
Das reine Segeln ist auf Deutschlands Seeschifffahrtsstraßen frei
von Scheinzwängen, solange es der Freizeitbeschäftigung dient.

Ist der Schweizer B-Schein(?) denn zwingend erforderlich, um ein
Schiff unter Schweizer Flagge auf Seegewässern führen zu dürfen?
Gibt es gar straf- oder zivilrechtliche Folgen, wenn man als blau-
wassersegelnder Schweizer Staatsbürger diesen Schein nicht hat?

Gruß - Wolfgang
--
*** Alkohol zur unrechten Zeit macht die Hand unsicher ***
*** und verwirrt die Überlegung. ***
*** Hans Leip, Segelanweisungen für eine Freundin ***
*** Mon, 26 Apr 2004 14:31 +0200 ***
Roger Boesch
2004-04-26 15:33:33 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Broeker
Ist der Schweizer B-Schein(?) denn zwingend erforderlich, um ein
Schiff unter Schweizer Flagge auf Seegewässern führen zu dürfen?
Ja, der ist zwingend erforderlich.
Post by Wolfgang Broeker
Gibt es gar straf- oder zivilrechtliche Folgen, wenn man als blau-
wassersegelnder Schweizer Staatsbürger diesen Schein nicht hat?
Natürlich nur, wenn man unter CH-Flagge segeln will (was viele nicht tun).

Siehe auch : http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/747.321.7.de.pdf


Gruss Roger
Wolfgang Broeker
2004-04-27 08:22:37 UTC
Permalink
Post by Roger Boesch
Post by Wolfgang Broeker
Ist der Schweizer B-Schein(?) denn zwingend erforderlich, um ein
Schiff unter Schweizer Flagge auf Seegewässern führen zu dürfen?
Ja, der ist zwingend erforderlich.
Genügt der immer oder gibt es auch Seegebiete oder andere Umstände,
die den C-Schein erfordern?

Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Tue, 27 Apr 2004 09:44 +0200 ***
Roger Boesch
2004-04-27 09:35:06 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Broeker
Genügt der immer oder gibt es auch Seegebiete oder andere Umstände,
die den C-Schein erfordern?
Der C-Schein ist dann nur noch freiwillig und beinhaltet 5000sm Praxis und
zusätzliche Theorieprüfungen in Astronavigation.
Gesetzlich gesehen bringt einem der allerdings keine Vorteile, es gibt
lediglich einige Verbände/Charter-Firmen, die diesen Schein von
ihren Skippern verlangen.


Gruss Roger
Tom Berger
2004-04-26 18:14:13 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Broeker
Letzteres ist ein weitverbreiteter Irrtum. Jedes Schiff unter
Schweizer Flagge ist ein Stück Schweiz mit, je nach Standort,
entsprechendem Stück Hochsee drumherum.
Hoffentlich weiten die Schweizer ihre Hoheitsgewässer nicht auch auf
200 Meilen aus :-)

T:-)m Berger
--
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Wolfgang Broeker
2004-04-29 09:01:57 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Hoffentlich weiten die Schweizer ihre Hoheitsgewässer nicht auch auf
200 Meilen aus :-)
Interessante Vorstellung, dass jedes Schiff sein kreisförmiges
Hoheitsgebiet so mit sich führt, wobei es dann ständig zu Kol-
lisionen mit anderen kommt :-)

Meines Wissens gibt es allerdings bislang noch keine Hoheits-
gewässer von 200 Meilen. Der alte Standard waren 3 Meilen, der
heute übliche Standard sind 12 Meilen. Für Deutschland gelten
diese 12 Meilen seit 1995. Über 200 Seemeilen erstrecken sich
die ausschließlichen Wirtschaftszonen, was AFAIK die Isländer
im Rahmen ihrer Fischereistreitigkeiten ("Kabeljaukrieg") mit
Großbritannien (und ein wenig auch mit Deutschland) als erste
für sich reklamierten.

Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Mon, 26 Apr 2004 20:35 +0200 ***
Wolfgang Kommerell
2004-04-26 10:22:14 UTC
Permalink
Post by Roger Boesch
Eine Frage noch zu dem Begriff "Seeschifffahrtsstraßen". Was wird da alles
dazu gerechnet, bzw. spielt sich das dann nur in
Küstennähe ab oder wie sind da die Definitionen ?
Ist hier <http://www.nautisches-lexikon.de/b_gesetz/wege/f.html> recht
griffig erklärt.

Gruß,
Wolfgang
--
La perfection est atteinte non quand il ne reste rien à ajouter,
mais quand il ne reste rien à enlever. (Antoine de Saint-Exupéry)
Reinhard Greulich
2004-04-26 22:33:42 UTC
Permalink
Post by Roger Boesch
Ist schon witzig, dass wir hier in der Schweiz einen Hochseeschein brauchen
ohne über entsprechende Gewässer zu verfügen.
Noch witziger stelle ich mir Einsätze der Eidg. Wasserschutzpolizei
("Küstenwache" stimmt ja irgendwie nicht) in der Neustädter Bucht vor,
um diese Vorschriften auch zu überwachen.

Allerdings ist es auch in Deutschland wenigstens unter Seglern
verbreitet üblich, zusätzlich zum Sportbootführerschein weiter
qualifizierende "Scheine" zu erwerben. Die müssen aber (von Ausnahmen
abgesehen, die jemand anderes hier schon erläutert hat) nicht sein -
haben eher den Charakter von amtlichen Bescheinigungen, die eben die
zur Prüfung geforderte Qualifikation bestätigen. Das heißt auch nicht
viel, aber immerhin wird dafür im Gegensatz zum Sportbootführerschein
See auch ein gewisser Praxisnachweis (eben in Form von
"Meilenbestätigungen" wie in der Schweiz) verlangt.

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Keine Pfeife sondern die Glocke benutzen."
Wolfgang Broeker
2004-04-27 08:51:18 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Noch witziger stelle ich mir Einsätze der Eidg. Wasserschutzpolizei
("Küstenwache" stimmt ja irgendwie nicht) in der Neustädter Bucht vor,
um diese Vorschriften auch zu überwachen.
Vielleicht gibt es ja mal so ein Austauschprogramm zwischen
Neustadt und Romanshorn (oder wo auch immer die Schweizer
ihre Bodenseepolizeiflotte stationiert haben). Das machen
andere Polizeidienststellen doch auch schon mal.

Aber Scherz beiseite: Natürlich kann die deutsche Küstenwache
sich vom Schiffsführer einer Yacht unter Schweizer Flagge des-
sen Befähigungsnachweis zeigen lassen, genau so wie sie vom
Kapitän eines liberianischen Frachters die Vorlage von dessen
Liberiapatent verlangen kann. Ist der Skipper Schweizer Staats-
bürger, muss er entweder den deutschen SBF See oder ein ent-
sprechendes Schweizer Zertifikat über seine Befähigung vorlegen,
anderenfalls er gebüßt wird.

Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Tue, 27 Apr 2004 09:47 +0200 ***
Wolfgang Broeker
2004-04-28 08:28:29 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Allerdings ist es auch in Deutschland wenigstens unter Seglern
verbreitet üblich, zusätzlich zum Sportbootführerschein weiter
qualifizierende "Scheine" zu erwerben. Die müssen aber (von Ausnahmen
abgesehen, die jemand anderes hier schon erläutert hat) nicht sein -
haben eher den Charakter von amtlichen Bescheinigungen, die eben die
zur Prüfung geforderte Qualifikation bestätigen.
In der Vergangenheit haben übrigens die Seeämter das Nichtvorhanden-
sein eines für das jeweilige Seegebiet vorgesehenen Scheins (SKS,
SSS oder SHS bzw. entsprechender DSV-Schein) als fehlerhaft bewertet.
Das galt auch dann, wenn der Schiffsführer im konkreten Fall seine
Qualifikation unter Beweis gestellt hat (z.B. Untergang der Segel-
yacht "Screwdriver" im Atlantik am 13.5.1993, Spruch Seeamt Emden
vom 1.2.1994). Strafrechtliche Folgen hat das aber nicht, vermut-
lich auch keine zivilrechtlichen.

Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Wed, 28 Apr 2004 08:33 +0200 ***
Heinz-Ulrich Feldges
2004-04-28 10:00:24 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Broeker
In der Vergangenheit haben übrigens die Seeämter das Nichtvorhanden-
sein eines für das jeweilige Seegebiet vorgesehenen Scheins (SKS,
SSS oder SHS bzw. entsprechender DSV-Schein) als fehlerhaft bewertet.
Genau das hab ich hier mal vor Monaten/Jahren auch mal behauptet, bin
aber nicht sehr ernst genommen worden. Gibt es da vielleicht im Netz
irgendwelche Fundstellen?
Post by Wolfgang Broeker
Das galt auch dann, wenn der Schiffsführer im konkreten Fall seine
Qualifikation unter Beweis gestellt hat (z.B. Untergang der Segel-
yacht "Screwdriver" im Atlantik am 13.5.1993, Spruch Seeamt Emden
vom 1.2.1994). Strafrechtliche Folgen hat das aber nicht, vermut-
lich auch keine zivilrechtlichen.
Welche dann? Wenn es nämlich keine Folgen hat, ist die Rüge des
Seeamtes doch nutzlos, oder?

Wasserfeste Grüße,

HUF.
--
Konfuzius sagt: auch die Ohren hören mit.
Martin Goldmann
2004-04-28 11:24:13 UTC
Permalink
"Heinz-Ulrich Feldges" <***@t-online.de> wagte zu veröffentlichen...

[...Wenn Sprüche der Seeämter bezüglich Vorhandensein von
freiwilligen Befähigungsnachweisen gemäß Fahrtgebiet
(SKS, SSS, SHS) weder straf- noch zivilrechtliche Folgen
haben, sind sie nutzlos, oder?...]

Finde ich nicht. Die letzten Aufrechten in unserer Gesellschaft
fühlen sich durch bloße Rüge, auch ohne Konsequenzen,
verpflichtet.
Warum muss es immer einen zwischen die Hörner geben,
bevor man(n) sich an sinnvolle Empfehlungen hält?

Ich will gar nicht davon anfangen, dass es perfekte Skipper
ohne Schein gibt, aber auch Scheininhaber mit Goldborte
an der Mütze. Aber es zwingt zumindest dazu, sich mit
der Thematik auseinanderzusetzen und schützt dadurch
ein bißchen vor den Ich-will-nur-Spass-Kapitänen.

Ich finde, die Dinger sollten amtlich werden, dann ist Ruhe
im Karton und die Segelschulen reissen die Konjunktur
aus dem Loch. Andererseits gäbe es hier dann auch keine
kilometerlangen Threads mehr. Und das wäre doch auch
schade.


Martin
Heinz-Ulrich Feldges
2004-04-28 16:18:51 UTC
Permalink
Heinz-Ulrich Feldges wagte zu veröffentlichen...
So gewagt finde ich das aber jetzt nicht.
[...Wenn Sprüche der Seeämter bezüglich Vorhandensein von
freiwilligen Befähigungsnachweisen gemäß Fahrtgebiet
(SKS, SSS, SHS) weder straf- noch zivilrechtliche Folgen
haben, sind sie nutzlos, oder?...]
... Die letzten Aufrechten in unserer Gesellschaft
fühlen sich durch bloße Rüge, auch ohne Konsequenzen,
verpflichtet.
Du meinst jetzt sicher Dich und mich und die geschätzte
Leserschaft von drss. Aber nicht die anderen 99%. ;-)
Warum muss es immer einen zwischen die Hörner geben,
bevor man(n) sich an sinnvolle Empfehlungen hält?
Sieh es einmal so: auf Bundesautobahnen gibt es eine
empfohlene Richtgeschwindigkeit. Halte ich mich nicht daran,
treffen mich weder straf- noch zivilrechtliche Folgen.
Werde ich hingegen in einen Unfall verwickelt und habe diese
Richtgeschwindigkeit übertreten, treffen mich sehr wohl
bestimmte Sanktionen.

Dies weiß ich! Allein, ich übetrete diese Empfehlung regelmässig.
Ich fühle mich in keiner Weise verpflichtet. Bin ich jetzt ein
verachtenswerter Pistenrowdie? Sozusagen Niederlinks? Im
Gegensatz zu Aufrecht. Was bringen die ganzen sinnlosen
Scheine, wenn deren Lehr- und Lerninhalt binnen 3 Monaten
verflogen sind? Die lebenslange Erlaubnis, "auffe allerhöchste
Hochsee" (TM Gmnch) rumzusegeln? Ich glaube nicht.
Ich finde, die Dinger sollten amtlich werden, dann ist Ruhe
im Karton und die Segelschulen reissen die Konjunktur
aus dem Loch. Andererseits gäbe es hier dann auch keine
kilometerlangen Threads mehr. Und das wäre doch auch
schade.
Ein schöner Vorschlag. Laßt uns darüber diskutieren...

Wasserfeste Grüße,

HUF.
--
*****3. - 18. Mai 2004 - Catana 471 - Seychellen*****
Wolfgang Broeker
2004-04-28 13:25:28 UTC
Permalink
Post by Heinz-Ulrich Feldges
Genau das hab ich hier mal vor Monaten/Jahren auch mal behauptet, bin
aber nicht sehr ernst genommen worden. Gibt es da vielleicht im Netz
irgendwelche Fundstellen?
Ich bin gerade dabei, eine Fundstelle für ältere Seeamtssprüche
aufzubauen, aber im Moment kann ich besagten Spruch nur per Mail
verschicken. An Dich ist er raus; wer den auch will, mag sich per
privater Mail bei mir melden.

Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Wed, 28 Apr 2004 13:56 +0200 ***
Heinz-Ulrich Feldges
2004-04-28 15:55:59 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Broeker
Ich bin gerade dabei, eine Fundstelle für ältere Seeamtssprüche
aufzubauen,...
Lob.
Post by Wolfgang Broeker
...An Dich ist er raus; wer den auch will, mag sich per
privater Mail bei mir melden.
Knicks und Dank,

HUF.
Wolfgang Broeker
2004-04-29 08:51:09 UTC
Permalink
Post by Heinz-Ulrich Feldges
Strafrechtliche Folgen hat das aber nicht, vermutlich auch
keine zivilrechtlichen.
Welche dann? Wenn es nämlich keine Folgen hat, ist die Rüge des
Seeamtes doch nutzlos, oder?
Wahrschau, keine Verallgemeinerung! Folgenlos blieb das im vor-
liegenden konkreten Seeunfall, weil sich Skipper und Crew seemän-
nisch perfekt verhalten haben, zudem kam keine Person zu Schaden.
Wenn Du aber einen Seeunfall hast, wo ein nicht zertifizierter
Skipper Fehler gemacht hat, so kann eine nicht vorhandene Ausbil-
dung und Prüfung sehr wohl straf- und zivilrechtliche Folgen haben,
wenn dieser Umstand nämlich zum Gesamtbild eines fahrlässigen Ver-
haltens beiträgt. Ist dann noch jemand verletzt oder gar getötet
worden, kann ein betroffener Skipper in echte Probleme kommen.

Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Thu, 29 Apr 2004 10:23 +0200 ***
Heinz-Ulrich Feldges
2004-04-29 09:59:49 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Broeker
Wahrschau, keine Verallgemeinerung! Folgenlos blieb das im vor-
liegenden konkreten Seeunfall, weil sich Skipper und Crew seemän-
nisch perfekt verhalten haben, zudem kam keine Person zu Schaden.
Ah, jetzt, ja.

Der Seeamtsspruch las sich so, als ob man dem Skipper irgendwie
doch noch einen mit auf den Weg geben wollte, weil man ihm sonst
nichts anhängen konnte. Dies blieb aber wirkungslos. Deshalb mein
salopp formuliertes "... folgenlos, oder?"

Danke für die Richtigstellung.

Wo wir wieder bei meiner Frage wären: hat es schon mal straf- oder
zivilrechtliche Folgen für einen Schiffsführer gegeben wegen eines
nicht vorhandenen Befähigungsnachweises (BR, BK, C, SKS, SSS, SHS)?

Wasserfeste Grüße,

HUF.
--
*****03. - 18. Mai 2004 - Catana 471 - Seychellen*****
Wolfgang Broeker
2004-04-29 13:41:36 UTC
Permalink
Post by Heinz-Ulrich Feldges
Wo wir wieder bei meiner Frage wären: hat es schon mal straf- oder
zivilrechtliche Folgen für einen Schiffsführer gegeben wegen eines
nicht vorhandenen Befähigungsnachweises (BR, BK, C, SKS, SSS, SHS)?
Gute Frage. Gibt es irgendwo einen Urteilsnachweis oder eine
Urteilssammlung für dieses Rechtsgebiet? Für die Großschiff-
fahrt findet man in den Branchenzeitschriften, z.B. in der
"Hansa", über die Jahrzehnte hinweg solche Informationen, die
Sportbootschifffahrt ist dort praktisch ohne Belang. Weiß ei-
ner der hiesigen Juristen, wie man an entsprechende Entschei-
dungen gelangen könnte?

Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Thu, 29 Apr 2004 13:56 +0200 ***
Edgar Warnecke
2004-04-29 15:59:13 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Broeker
Gute Frage. Gibt es irgendwo einen Urteilsnachweis oder eine
Urteilssammlung für dieses Rechtsgebiet? Für die Großschiff-
fahrt findet man in den Branchenzeitschriften, z.B. in der
"Hansa", über die Jahrzehnte hinweg solche Informationen, die
Sportbootschifffahrt ist dort praktisch ohne Belang. Weiß ei-
ner der hiesigen Juristen, wie man an entsprechende Entschei-
dungen gelangen könnte?
Bin kein Jurist.

*Manchmal*, eher selten, findet man was in der NJW, manchmal in den
Publikationen der entsprechenden RAKen, vornehmlich wohl aus den
Kuestenlaendern.

Von gesammelten Werken, speziell zu diesem Gebiet, ist mir in
Papierform nichts bekannt.

***@r
--
Einfach ist genial
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
Wolfgang Broeker
2004-04-29 13:41:36 UTC
Permalink
Post by Heinz-Ulrich Feldges
Der Seeamtsspruch las sich so, als ob man dem Skipper irgendwie
doch noch einen mit auf den Weg geben wollte, weil man ihm sonst
nichts anhängen konnte.
Nachdem ich einige Dutzend Seeamtssprüche durchgearbeitet habe,
schließe ich aus, dass ein Seeamt irgendjemandem etwas anhängen
möchte. Dort sitzen vor allem auch Praktiker, Leute, die selbst
jahre- und jahrzehntelang Schiffe geführt haben und die wissen,
dass oft schnelle Entscheidungen auf der Grundlage nicht immer
ausreichend gesicherter Informationen gefordert sind, während
es sich im Nachhinein von der Sofakante aus gut pupsen lässt.

Heftiger wird die Sprache immer dann, wenn Vorbereitungen, die
in aller Ruhe und/oder lange vorher hätten getroffenen werden
können oder einfach zwingend in einer Situation geboten sind,
nicht, unzureichend oder fehlerhaft ausgeführt werden.

Man muss auch bedenken, dass Seeamtssprüche im Widerspruchsver-
fahren vom Bundesoberseeamt überprüft werden und danach auf dem
Verwaltungsgerichtsweg angefochten werden konnten. Da versuchte
man halt, vollständig alle Fehler aufzuzählen, wobei immer aus-
geführt wurde, welche Fehler unfallursächlich waren und welche
nicht. Insofern konnte ein solcher Spruch für einen Betroffenen
durchaus positiv sein, wenn ein fehlerhaftes Verhalten zwar
genannt, aber eine Auswirkung auf den Unfall verneint wurde.

Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Thu, 29 Apr 2004 15:20 +0200 ***
Renato Testa
2004-04-27 06:25:27 UTC
Permalink
Hallo

On Mon, 26 Apr 2004 07:34:00 +0200, Roger Boesch wrote:

[schnipp]
Post by Roger Boesch
besten Dank für dieAntwort.
Ist schon witzig, dass wir hier in der Schweiz einen Hochseeschein brauchen
ohne über entsprechende Gewässer zu verfügen.
Na, ja mit den Scheinen lässt sich halt Geld verdienen -:)
schon, aber nur wenn das Schiff nicht unter CH-Flagge segelt ... Denn da
ist der "gewerbsmässige Personentransport" ausdrücklich untersagt. Was
der Grund ist, dass dann sehr viele CH-Jachten unter Jersey, Guernsey oder
sowas segeln. So verbringe auch ich meinen Urlaub immer in GB, auch wenn
alle rundherum italienisch sprechen ;-)

Abgesehen von diesen _kleinen_ Wiedersprüchen finde ich den B-Schein aber
nicht sooooo schlecht. Beinhaltet immerhin das Segelbrevet für
Binnengewässer, Theorieprüfung für Navigation und Seemannschaft und
1000sm Praxis auf See.

Cheers
Renato der Grad aus England zurückgekommen ist ;-)
Roger Boesch
2004-04-27 06:58:43 UTC
Permalink
Post by Renato Testa
Post by Roger Boesch
Na, ja mit den Scheinen lässt sich halt Geld verdienen -:)
schon, aber nur wenn das Schiff nicht unter CH-Flagge segelt ... Denn da
ist der "gewerbsmässige Personentransport" ausdrücklich untersagt. Was
Ja, das ist schon so, allerdings hast Du mich da wahrscheinlich falsch
verstanden. Ich meinte mehr den Staat
und die Verbände mit dem Geld verdienen...
Post by Renato Testa
Abgesehen von diesen _kleinen_ Wiedersprüchen finde ich den B-Schein aber
nicht sooooo schlecht. Beinhaltet immerhin das Segelbrevet für
Binnengewässer, Theorieprüfung für Navigation und Seemannschaft und
1000sm Praxis auf See.
Denn Eindruck wollte ich auch nicht erwecken. Theorie war sehr gut,
Binnenpraxis natürlich auch.
Allerdings gibt es auch viele, die diese Kurse und die Seemeilen "abspulen"
und dementsprechend nachher doch
über keine echte "Praxiserfahrung" verfügen. Zudem lässt sich natürlich in
ca. 6 Wochen nicht das nachholen, was Andere
von Kindesbeinen an mitbekommen -:)

Gruss Roger
Renato Testa
2004-04-27 08:49:55 UTC
Permalink
Hoi Roger

On Tue, 27 Apr 2004 08:58:43 +0200, Roger Boesch wrote:

[schnipp]
Post by Roger Boesch
verstanden. Ich meinte mehr den Staat
und die Verbände mit dem Geld verdienen...
Der Staat verdient ja nicht wirklich was an deinem B-Schein. Mit der
1000sm-Bestimmung schanzt er aber Yacht-Besitzern/Betreibern einen netten
Nebenverdienst zu, denn er zwar unter CH-Flagge wieder verbietet ...
Post by Roger Boesch
Post by Renato Testa
Abgesehen von diesen _kleinen_ Wiedersprüchen finde ich den B-Schein
aber nicht sooooo schlecht. Beinhaltet immerhin das Segelbrevet für
Binnengewässer, Theorieprüfung für Navigation und Seemannschaft und
1000sm Praxis auf See.
Denn Eindruck wollte ich auch nicht erwecken. Theorie war sehr gut,
Binnenpraxis natürlich auch.
Allerdings gibt es auch viele, die diese Kurse und die Seemeilen
"abspulen" und dementsprechend nachher doch über keine echte
"Praxiserfahrung" verfügen.
Das stimmt absolut. Ich unterschreibe aber keine Meilen die kotzend in der
Koje abgespult werden ;-)
<anekdote>
Skipper: Wenn du willst das ich dir die Meilen bestätige musst du aber
schonmal Navigieren.
Doedel: Pah, in der Navigation hatte ich 0 Fehler, das kann ich.
Der Doedel berechnet den Kurs zum Hafen, hat aber 15 Grad Abweichung zum
GPS.
Skipper: Bist du sicher? Der GPS meint was anderes.
Doedel: Scheiss GPS, ich habe recht.
2sm weiter ...
Skipper: Da vorn ist aber nur Strand.
Doedel: Tatsächlich, Scheisskarte das rote Segeschiffchen auf der
Karte stimmt nicht mit der Position der Hafeneinfahrt überein.
nach einer massiven Kurskorrektur und einer weiteren sm.
Skipper: Siehst du die Lichter der Hafeneinfahrt?
Doedel: Ja, jetzt nur noch voll zwischendurch halten.
Skipper: Fällt dir was an den Lichtern auf?
Doedel: Aehmm, ja. Die Italos haben die Lichter falsch herum montiert.
nach einer weiteren sm ...
Skipper: Alle Badehosen montieren!
Doedel: Wieso?
Skipper: Wir müssen das Schiff über die Hafenmole heben ...
Doedel: Sch.... Italos, baun die Einfaht falsch herum.
endlich im Hafen
Doedel: Gell, jetzt hab ich meine 1000sm. Kann ich im Herbst dein Schiff
chartern?
</anekdote>
Zum Glück hatte ich keine Waffe an Bord ;-)

Ich habe festgestellt, dass die Intelligenten nach 1000sm merken das sie
noch nicht in der Lage sind eine Yacht selber zu führen, bzw. die
Verantwortung nicht auf sich nehmen wollen. Die Doedel merkens leider
nicht und bekommen dann halt tüchtig eins auf die Nase, dumm für die
Mitsegler. Aber würdest du einem aufs Boot steigen bei dem der Stempel im
Ausweis noch feucht ist?
Post by Roger Boesch
-:)
Gruss Roger
Cheers, smile
Renato
Roger Boesch
2004-04-26 11:39:37 UTC
Permalink
Also, wenn ich nun zusammenfasse was ich alles an Informationen gelesen und
bekommen habe sieht das wie folgt aus:

Kommerzieller Törn:
- Kein Hochseeschein notwendig zur Austellung von Meilenbestätigungen
(Da in der CH lediglich die Anforderung besteht, dass der Skipper zur
Führung der Yacht unter der entsprechenden Flagge berechtigt ist)
- SBF bei Booten mit Motoren über 5PS (Was natürlich der Fall ist)

Nicht-kommerzieller Törn:
- Kein Hochseeschein notwendig zur Austellung von Meilenbestätigungen


Ist das so richtig, oder gibt es doch noch irgendwie eine Spezialverordnung
??
Post by Roger Boesch
In der CH Verordnung bezgl. Meilenbestätigungen Hochseeschein steht
"Die Praxis muss auf seetüchtigen Yachten ausserhalb des Binnenbereichs, mit
aktiver Beteiligung an Navigation und Schiffsführung unter einem Skipper,
der zur Führung einer Yacht unter der entsprechenden Flagge berechtigt ist,
erbracht werden."
Was bedeutet das nun für Deutschland, welche (gesetzlichen)
Vorrausetzungen
Post by Roger Boesch
muss der Skiupper einer Yacht unter D-Flagge mitbringen ?!
Bin dankbar über jeden Link/Hinweis etc.
Gruss
HC Ahlmann
2004-04-26 12:15:03 UTC
Permalink
Post by Roger Boesch
- Kein Hochseeschein notwendig zur Austellung von Meilenbestätigungen
(Da in der CH lediglich die Anforderung besteht, dass der Skipper zur
Führung der Yacht unter der entsprechenden Flagge berechtigt ist)
- SBF bei Booten mit Motoren über 5PS (Was natürlich der Fall ist)
- Kein Hochseeschein notwendig zur Austellung von Meilenbestätigungen
Hier muß auch
| - SBF bei Booten mit Motoren über 5PS (Was natürlich der Fall ist)
folgen, denn der SBF See ist unabhängig von der Nutzung.
Post by Roger Boesch
Ist das so richtig, oder gibt es doch noch irgendwie eine Spezialverordnung
??
Was ist alberner als plenken? Sich darüber zu mokieren. SCNR.

Zurück zum Thema: Zwar muß wenn ich richtig erinnere
- bei kommerzieller Nutzung von Sportbooten (z.B. Kojencharter) oder
- bei Ausbildung auf Sportbooten (z.B. Yachtschulen)
der Schiffsführer außer dem SBF See (wegens des Motors über 3,68kW) auch
Inhaber eines Sportschifferschein SSS oder Sporthochseeschifferscheins
SHS sein, aber der Meilenbestätigung ist nicht zwingend anzusehen, ob es
ein kommerzieller oder nicht-kommerzieller Törn war (formlose
Bestätigung mit Datum, Unterschrift statt Vordruck einer Schule oder
eines Charterunternehmens), so daß der SBF See ausreichen wird, um
Meilen für einen Schweizer Hochseeschein zu bestätigen.

Munterbleiben
HC
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