Wo steht das, René?
Ich versuche mal, ein paar Informationen und Quellen zusammen-
zutragen und einen vorsichtigen Schluss zu ziehen (ich bin
aber kein Anwalt).
Es gab vom DSV vor einiger Zeit folgende Info (Auszug):
Seit dem 01.01.2003 gilt für neu gebaute Schiffe auf der Ost-
see ein Einleitungsverbot für Abwässer aus der Bordtoilette
und eine korrespondierende Ausrüstungspflicht mit einem ge-
schlossenen Fäkalientank inklusive Anschlussstutzen entspre-
chend ISO 8099 (1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung). Für
Schiffe, die vor dem 01.01.2003 gebaut sind, gilt dies
ab 01.01.2005.
Das ursprüngliche Helsinki-Abkommen steht hier:
http://www.vilp.de/Depdf/10/d086.pdf
Die 1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung findest Du hier:
http://www.bundesanzeiger.de/passwortschutz/download.php?uri=/bgbl2/bgbl202s2953.pdf
Ein Papier des Hamburger Segler-Verbands ist hier zu bekommen:
http://www.hamburger-segler-verband.de/recht/Abwasser03.pdf
Wenn ich nichts übersehen habe, darf man ungeachtet der Aus-
rüstungspflicht weiterhin nach Anlage IV Regel 5 Abschnitt C
verfahren:
<ZITAT>
C. Einleiten von Abwasser
(1) Vorbehaltlich des Abschnitts D ist das Einleiten von Abwasser
ins Meer verboten, es sei denn,
a) daß das Schiff durch eine von der Verwaltung zugelassene
Anlage mechanisch behandeltes und desinfiziertes Abwasser
in einer Entfernung von mehr als 4 Seemeilen vom nächst-
gelegenen Land einleitet oder
nicht mechanisch behandeltes oder desinfiziertes Abwasser
in einer Entfernung von mehr als 12 Seemeilen vom nächst-
gelegenen Land einleitet, sofern das Abwasser, das in
Sammeltanks aufbewahrt worden ist, jeweils nicht auf einmal,
sondern mit einer mäßigen Rate eingeleitet wird, während das
Schiff mit einer Geschwindigkeit von mindestens 4 Knoten auf
seinem Kurs fährt, ...
</ZITAT>
Wenn ich in diesem Punkt Recht haben sollte, kann ich mir nicht
vorstellen, dass es technische Vorschriften gibt, die diese zu-
lässige Einleitungsmöglichkeit verhindert. Die Norm ISO 8099
dient meines Wissens primär dazu, dass alle Fäkalientankstutzen
auf Schiffen an alle landseitigen Entsorgungseinrichtungen passen,
egal in welchem Ostseeland sie stehen.
Ungeregelt ist meines Wissens derzeit die Frage, ob es Ausnahmen
von der Ausrüstungspflicht mit Fäkalientanks geben kann. Auf Be-
treiben Dänemarks haben die einzelnen Vertragsstaaten hier einen
gewissen Bewegungsspielraum. Zuständig in D ist das Bundesumwelt-
ministerium.
Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Fri, 23 Jan 2004 20:33 +0100 ***